Baumfällung in Langenzersdorf Ecke Scheydgasse/Lagerstraße - Gesetzliche Neuregelung bei Baumhaftung erforderlich

Anrainer und Bürger sind bestürzt. Vor Weihnachten wurde eine riesige Schwarzpappel gefällt.

Für Laien sieht der Baum vollkommen gesund aus. 
 

Lelog hat bei der zuständigen Gemeinderätin in Langenzersdorf nachgefragt und folgende Begründung für die Fällung erhalten:

An dieser stark befahrenen Wegkreuzung war ein Baum mit verminderter Standfestigkeit leider eine Gefahr. Lt. Gutachten: Weitreichende Fäule im Stammfuß – stark verminderte Standsicherheit, Unglücksbalken mit schlechter Anbindung, kein Entwicklungspotential auf dem artuntypischen Standort (Versiegelung und Hitzestrahlung).

 

Lelog hat sich wegen einer Gesetzänderung an den Landeshauptfraustellvertreter Dr, Stephan Pernkopf  gewandt

Für uns steht vor allem die derzeitige Gesetzeslage im Vordergrund, die viele zu einer Baumfällung nötigt, ohne das diese vielleicht erforderlich wäre. Jeder Baum ist wichtig!!!! Ganz besonders in einem Industriegebiet, wie diesem. Die Begründung „Kein Entwicklungspotential auf artuntypischen Standort (Versiegelung und Hitzestrahlung)“ verwundert uns nicht, da die Bodenversiegelung in unserer Region bereits enorm ist. Da diese aber weiter zunimmt und das Gesetz eine Baumerhaltung nicht gerade unterstützt, ist es nur mehr eine Frage der Zeit, wann der letzte Baum fällt. Hier sehen wir einen großen Handlungsbedarf, da die Haftung für Eigentümer und Gemeinden ein schwieriges Thema ist. Das Bäume eine wesentliche Rolle in unserem Ökosystem spielen ist unumstritten und zukünftig wird jeder einzelne Baum wichtiger denn je sein (Klimawandel, Bodenversiegelung, Tiere, etc.)

 

Dies sieht auch der NÖ Umweltanwalt so, wie es aus dem Tätigkeitsbericht 2014-2017 hervorgeht

 

  

Aus dem Tätigkeitsbericht der NÖ Umweltanwaltschaft 2014-2017